Hinweis zur Verpackungsverordnung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Verpackungen sind wir als Händler gemäß der Verpackungsverordnung (VerpackG) verpflichtet, Sie über die folgenden gesetzlichen Bestimmungen zu informieren:

  1. Rücknahme und Entsorgung von Verpackungen
    Verpackungen, die nicht dem dualen System (z. B. Gelber Sack, Altpapiertonne) zugeführt werden können, nehmen wir unentgeltlich zurück. Diese Verpackungen werden von uns ordnungsgemäß wiederverwendet oder entsorgt. Falls Sie entsprechende Verpackungen an uns zurücksenden möchten, setzen Sie sich bitte vorab mit uns in Verbindung, um eine umweltgerechte Rücknahme und Entsorgung sicherzustellen.
  2. Beteiligung am dualen System
    Wir sind gemäß den gesetzlichen Anforderungen an einem dualen System beteiligt, um die Entsorgung und Verwertung unserer Verpackungen sicherzustellen. Die Verpackungen, die an den privaten Endverbraucher gehen, sind lizenziert und können über die entsprechenden Sammelsysteme (z. B. Gelber Sack oder Altpapiertonne) entsorgt werden.
  3. Hinweis auf das Recyclingsymbol
    Verpackungen sind häufig mit einem Recyclingsymbol gekennzeichnet, das darauf hinweist, dass die Verpackung recycelt werden kann. Bitte achten Sie darauf, Verpackungen nach den örtlichen Vorschriften für die Abfalltrennung zu entsorgen.
  4. Umweltschutz und nachhaltige Entsorgung
    Indem Sie Verpackungen fachgerecht entsorgen, tragen Sie aktiv zum Umweltschutz bei. Durch die Wiederverwertung von Verpackungsmaterialien werden wertvolle Ressourcen geschont und die Umweltbelastung reduziert. Bitte entsorgen Sie Verpackungsmaterialien gemäß den lokalen Vorgaben und nutzen Sie die dafür vorgesehenen Sammelstellen.

Weitere Informationen zur Verpackungsverordnung finden Sie in der Verpackungsgesetzgebung sowie bei den zuständigen Behörden.